Erneute Asylanträge werden in Deutschland grundsätzlich als unzulässig abgelehnt. Das VG Minden hält das nun für unionsrechtswidrig und hat den EuGH angerufen.
Einige Schutzsuchende stellen nicht nur einen Antrag auf Asyl. Manche bewegen sich in ein anderes Land und werden erneut vorstellig, andere bleiben in Deutschland und stellen hier einen weiteren Asylantrag. Um die Verfahren in diesen Fällen zu verkürzen, können die Behörden diese abermaligen Anträge als…



